Ibn Arabī ist der Auffassung, dass Frauen genauso wie Männer die Gebete leiten können. Ein Verbot könne weder aus dem Koran noch aus den Hadithen entnommen werden. Es gibt also laut Ibn Arabi keinen Offenbarungsbeleg dafür, dass es verboten ist, dass Frauen vor einer Gruppe von Männern und Frauen vorbeten dürfen. Wie sieht es im traditionellen und im zeitgenössischen Fiqh aus? Es ist bekannt, dass in der mehrheitlichen Auffassung aller sunnitischen wie schiitischen Richtungen Frauen vor einer gemischten Gruppe von Männern und Frauen nicht vorbeten dürfen. Darin gibt es einen nahezu einstimmigen Konsens unter den Gelehrten. Was sind hierfür die religionsrechtlichen Belege? Stimmt es, was Ibn Arabi sagt? Wenn ja, wie kann man ein solches Verbot dennoch aufrechterhalten? Wenn nein, wie wird das Verbot begründet?