Einheitliche Gebetszeitenkalender für muslimische Religionsgemeinschaften in Deutschland ab 2023

Die Gebetszeitenkalender für das Jahr 2023 wurden gedruckt und zum ersten Mal werden die meisten Moscheen in Deutschland und in Europa einheitliche Gebetszeiten haben. (Hier geht es zum neuen Kalender)

Die Diyanet und der Europäische Fatwa-Rat waren federführend daran beteiligt, dass die meisten türkischen und arabischsprachigen Moscheeverbände in Deutschland und Europa zusammenkamen, eine Kommission von Fachleuten gründeten, um über eine einheitliche Herangehensweise bei den Gebetszeiten zu diskutieren. Die ersten offiziellen Gespräche begannen im Jahre 2016 und nach einer fünfjährigen Arbeit konnte man sich tatsächlich auf eine gemeinsame Gebetszeitenberechnung für ganz Europa einigen. Auf der Istanbuler Konferenz am 26-27. September 2021 wurde der Entschluss mitgeteilt, dass der gemeinsame Kalender 2023 in allen Moscheen der teilnehmenden Verbände eingeführt werden soll. Daraufhin haben Mitglieder der Kommission über das Jahr 2022 verteilt in einigen Moscheegemeinden in verschiedenen europäischen Städten den neuen Kalender vorgestellt und die Berechnungsmethode erklärt. In einigen arabischsprachigen Moscheen wurde der Kalender bereits 2022 eingeführt. Warum war überhaupt ein einheitlicher Kalender notwendig und welche Erleichterungen sind dadurch entstanden?

Gebetszeitenproblematik in Deutschland und Europa

Bislang gab es in Deutschland die Situation, dass fast jede muslimische Religionsgemeinschaft einen eigenen Kalender mit eigenen Berechnungsmethoden hatte. Das bedeutet, dass man sogar einer einzigen Kleinstadt mehrere Kalender mit unterschiedlichen Gebetszeiten hat und in größeren Städten wie Köln, Hamburg oder Berlin mit einer vielfältigeren religiösen Landschaft erhöht sich die Anzahl der Kalender dementsprechend. Der Grund liegt vor allem in der unterschiedlichen Berechnung der Zeiten für das Nacht- und Morgengebet in den Sommermonaten. Muslime in Deutschland hatten sich bislang nicht auf einen einheitlichen Weg einigen können. Es war für viele irritierend, dass jede Moschee einen anderen Kalender mit teils deutlichen Zeitunterschieden hatte.

Warum entstehen diese Unterschiede und nach welchem Prinzip wurden die Kalender erstellt?

Gebiete oberhalb des 45. Breitengrads haben das Problem, dass die Sonne in den Sommermonaten, zwischen Mai und August ziemlich spät untergeht und deshalb auch das Nachtgebet erst ziemlich spät verrichtet werden kann. Die Zeit für das Nachtgebet wird als das Eintreten der Dunkelheit verstanden, wenn die Abenddämmerung verschwindet. Das ist im Mai und Juni teilweise erst nach Mitternacht der Fall.

Ein weiteres Problem was damit verbunden ist: Nicht nur das Nachtgebet tritt sehr spät ein, auch die Morgendämmerung beginnt sehr früh, so dass zwischen Nachtgebet und Morgendämmerung kaum Zeit bleibt. Vor allem wenn der Ramadan in den Sommermonaten stattfindet, hat man die Situation, dass die tatsächliche Zeit für das Nachtgebet erst um Mitternacht eintritt und weniger als eine Stunde danach die Morgendämmerung beginnt, also die Zeit für den Beginn des Fastentages. Wenn die üblichen Berechnungsmethoden für das Nacht- und Morgengebet zugrunde gelegt werden, also ein Sonnenwinkel von -17 Grad für das Nachtgebet und -19 Grad für das Morgengebet, kommt es also zu offensichtlichen Erschwernissen.

Ferner kommt noch hinzu, dass in Gebieten nördlich des 49. Breitengrades an manchen Tagen, zumeist im Juni und Juli, das religionsrechtliche Zeichen für das Nachtgebet komplett ausfällt, d.h. am Horizont wird es nie ganz dunkel, sondern eine Resthelligkeit des Himmels bleibt bestehen. Je nördlicher man geht, desto heller wird es in der Nacht, so dass in manchen Gebieten in den skandinavischen Ländern die Sonne gar nicht untergeht. Weder die Zeit des Nachtgebets noch die Zeit für den Beginn des Morgengebetes lässt sich religionsrechtlich exakt bestimmen, weil die Abenddämmerung in die morgendliche Dämmerung übergeht. Die ohnehin sehr kurze Zeit der Dunkelheit verschwindet in diesen Gebieten gänzlich. Das ist kein neues Problem. Die Diskussionen darüber entstanden mit der Einwanderung muslimischer Gastarbeiter in Deutschland und Europa und seitdem sucht man nach adäquaten Lösungen. Bereits 1980 fand in Brüssel eine Konferenz statt, die in Kooperation zwischen der Diyanet und der Islamischen Weltliga (Rabita al-alam al-islami) entstanden ist und wo muslimische Gelehrte aus unterschiedlichen Ländern teilgenommen haben. In dieser Konferenz wurde grob festgehalten, dass die späten Gebetszeiten in den Sommermonaten für die Menschen, die über den 45. Breitengrad (bzw. 49.) leben, eine Erschwernis darstellen und dass deshalb alternative Zeiten eingeführt werden sollten. Über die genaue Form der alternativen Bestimmung der Gebetszeiten gab es keine Einigung. Seitdem haben verschiedene muslimische Organisationen türkisch, arabisch, bosnisch, afrikanischer Orientierung Kalenderentwürfe gemacht, wie sie die schwierigen Gebetszeiten in den Sommermonaten bestimmen werden. Die meisten der heute existierenden Methoden gehen zurück auf die Diskussionen, die 1980 in dieser Konferenz diskutiert und beschlossen wurden, zurück. Wie verfährt man bei einem solchen Fall?

Formale Korrektheit der Gebetszeiten oder pragmatischer Zugang?

Es gibt diesbezüglich zwei paradigmatische Herangehensweisen, die ich als formalistisch und pragmatisch bezeichne. Die formalistische Herangehensweise hält an der formal korrekten Berechnung der Gebetszeiten auch in den Sommermonaten fest, ohne die oben erwähnten Erschwernisse zu berücksichtigen. Diese seien zumutbar und würden eine Abweichung von den tatsächlichen Gebetszeiten nicht rechtfertigen. Die Befürworter der pragmatischen Herangehensweise betrachten die Erschwernisse als einen Rechtfertigungsgrund um alternative Zeiten für die Nacht- und Morgengebete einzuführen, damit die Gottesdienste leichter praktiziert werden können.

Es ist also eine Abwägung zwischen formaler Korrektheit auf der einen und Praktikabilität von Rechtsnormen auf der anderen Seite. Als formalistisch können z.B. die Fazilet-Kalender der VIKZ Gemeinde, der Türkiye-Kalender, Semerkand-Kalender oder der Kalender des Islamischen Zentrums in Hamburg bezeichnet werden. Alle halten an den späten Nachtgebetszeiten bzw. frühen Dämmerungszeiten fest und ziehen eine Erleichterung nicht in Erwägung, wobei auch hier einige Unterschiede festzustellen sind.

Die Mehrheit der türkisch oder arabischsprachigen Organisationen befürworten die pragmatische Herangehensweise. Das soll keine wertende, sondern lediglich eine deskriptive Darstellung der Vorgehensweise.

Verschiedene Berechnungsmethoden

Die Mehrheit der muslimischen Organisationen führten wie gesagt alternative Zeiten ein, um die Praxis zu erleichtern. Aber hier beginnt das nächste Problem: Es gibt keine einheitliche Methode, auf die man sich geeinigt hat, sondern eine ganze Bandbreite an Meinungsverschiedenheiten. Es war nicht nur so, dass fast jede Organisation eine andere Berechnung favorisierte, sondern auch innerhalb einer Religionsgemeinschaft gab es im Laufe der Jahre immer wieder Veränderungen hinsichtlich der Gebetszeiten.

Eine verbreitete Methode war, dass feste Zeiten zwischen dem Abendgebet und Nachtgebet sowie zwischen der Morgendämmerung und dem Sonnenaufgang festgesetzt wurden: D.h. je nach Berechnungsgrundlage soll die Zeitspanne zwischen dem Abendgebet und dem Nachgebet 70, 80 oder 90 Minuten betragen. Analog dazu wurde auch die Zeitspanne zwischen Morgendämmerung und Sonnenaufgang auf feste 80-90 Minuten festgelegt. Eine fixe Orientierung wird gewährleistet, in dem man in den problematischen Sommermonaten feste Zeiten einführt. Das ist sehr pragmatisch und einfach umzusetzen für alle. Auch diese Methode mit verschiedenen Varianten geht auf den gemeinsamen Beschluss der Brüsseler Konferenz 1980 zurück.

Hier bestand aber das Problem, dass diese künstlich berechneten Zeiten später über die notwendigen Sommermonate hinaus auf längere Zeiträume ausdehnt wurden. Manche führten diese künstlichen Zeiten für die Hälfte des Jahres ein und manche sogar für das gesamte Jahr, um es für die Gläubigen noch einfacher zu machen. Aber dadurch hat man auch für die Winterzeit feste künstliche Zeiten festgelegt, obwohl man dort keinerlei Probleme mit den normalen Gebetszeiten hätte. Man hat also die Ausnahme zur Regel gemacht, was nicht ganz unproblematisch. Hier schien das Gleichgewicht zwischen formaler Korrektheit und pragmatischer Zugang nicht ganz geglückt.

Als Beispiele können die Kalender der DITIB und der IGMG herangezogen werden, die die künstlichen Zeiten nicht nur auf die Sommermonate, sondern für das gesamte Jahr angesetzt hatten. In den letzten 40 Jahren haben beide Organisationen ihre Berechnungen mehrere Male überarbeitet um die möglichst praktikabelste Lösung für die Gläubigen zu finden. Aktuell beträgt z. Bsp. die Zeit zwischen Abend- und Nachtgebet beim DITIB-Kalender 80 Minuten und beim IGMG-Kalender 70 Minuten, weil sie unterschiedliche Sonnenwinkel als Berechnungsgrundlage angesetzt haben.

Auf dem ersten Blick scheinen diese Zeiten willkürlich gesetzt zu sein, aber jeder Kalender folgt bestimmten Prinzipien, die sie als Berechnungsgrundlage nehmen und die sie von der islamischen Rechtstradition ableiten. Während der Fazilet-Kalender immer konstant 17 Grad Sonnenwinkel für das Nachtgebet und 18 Grad Sonnenwinkel für die Morgendämmerung angesetzt hat, akzeptieren DITIB, IGMG und die allermeisten arabischsprachigen Verbände und Organisationen hier abweichende Sonnenwinkelmaße. Milli Görüs setzt z.B. bei 16 Grad an, wodurch frühere Zeiten errechnet werden können. Der europäische Fatwarat hat das Thema der Bestimmung der Gebetszeiten in Europa in seiner Hauptversammlung 2012 in Istanbul ausführlich behandelt und dort festgehalten, dass alle Berechnungswinkel zwischen 12 und 18 Grad akzeptiert werden können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das ist die Herangehensweise der allermeisten Moscheevereinigungen. Es gab einen Minimalkonsens darüber, dass die eingeführten Erleichterungsmethoden verschiedener Organisationen gegenseitig anerkannt und respektiert werden, obwohl jedes Berechnungsmodell einige Probleme aufweist. Die formalistisch vorbereiteten Kalender hingegen sind sehr konsequent und stringent in der Berechnung der Gebetszeiten. Allerdings haben sie das Problem, dass sie dadurch vor allem in den Sommermonaten für die Allgemeinheit nicht praktikabel sind.

Es gab bislang noch keinen Kalender, der ein Gleichgewicht zwischen formaler Korrektheit und Praktikabilität gewährleisten konnte. In diesen Kontext ist die Vereinheitlichung der Gebetszeitenkalender zu verorten.

Gleichgewicht zwischen formaler Korrektheit und Erleichterung im neuen Kalender

Im neuen Kalender hat man sich darauf geeinigt, dass grundsätzlich die formal korrekten Gebetszeiten berücksichtigt werden, wobei für die Berechnung des Nachtgebets der Sonnenwinkel von -17 Grad und für die Morgendämmerung der Sonnenwinkel von – 18 Grad zugrunde gelegt wurden. Alternative Zeiten werden nur dann eingeführt, wenn die Zeitspanne zwischen dem Nachtgebet und Morgendämmerung zu kurz ausfällt oder die islamrechtlichen Zeichen für die Bestimmung der Gebete komplett wegfallen und es deshalb zu erheblichen Erschwernissen kommt. Für beide Fälle gibt es festgelegte einheitliche Verfahrensweisen, ab wann alternative Zeiten eingeführt werden und wie sie berechnet werden, so dass für jede Stadt entsprechend der besonderen astronomischen Bedingungen einheitliche Zeiten berechnet werden können. Bei der Feststellung der „Erschwernis“ orientiert man sich an der islamrechtlichen Konzeption des „Nachtdrittels“, wonach die Zeitspanne zwischen dem Sonnenuntergang und der Morgendämmerung in drei Teile geteilt wird und diese Dreiteilung als Ankerpunkt für die alternativen Zeiten zugrunde gelegt wird. Damit hat man ein in der islamischen Rechtstradition anerkanntes Prinzip als Kriterium für die Bestimmung der Erschwernis gewählt. Mit dieser Berechnungsmethode werden alternative Zeiten in Deutschland tatsächlich nur für die Monate Mai bis August eingeführt, wo es aufgrund der späten Zeiten zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde und wo teilweise die Gebetszeiten gar nicht eintreten. Je nachdem, wo man sich in Deutschland befindet, fällt die Zeitspanne für alternative Zeiten kürzer oder länger aus, weil sie für jede Stadt entsprechend berechnet wird. Dadurch wird die bislang problematische ganzjährige Einführung von künstlichen Zeiten gemieden, was ein erheblicher Fortschritt dieses Kalenders ist. Gleichzeitig hat man für die Sommermonate alternative Zeiten bestimmt und sich dabei auf einheitliche Methoden geeinigt, um die Erschwernis möglichst zu reduzieren und um die Gebetszeiten so leicht und praktikabel wie möglich zu machen. Dieser Kalender scheint das Gleichgewicht zwischen formal korrekter Berechnung und Praktikabilität besser herzustellen als die bisherigen Versuche einzelner Religionsgemeinschaften. Im Grunde genommen ist es ein willkommener Versuch die gegenwärtige chaotische Situation mit den verschiedenen Kalendern zu ordnen. Als perfekt ist diese Lösung nicht zu bezeichnen, aber ein guter Ausgangspunkt auf deren Grundlage man über weitere Anpassungen verhandeln kann. Die Praxis wird zeigen, ob weitere Optimierungen und Anpassungen nötig sein werden.

* Dieser Text ist eine gekürzte und aktualisierte Version des letztjährigen Blogartikels Welchem Kalender folgst du? Das Problem der Gebetszeitenkalender muslimischer Religionsgemeinschaften in Deutschland.

* Die Quelle für das Beitragsbild: https://de.wikipedia.org/wiki/Astrolabium#/media/Datei:Astrolabium_des_al-Sahl_al-Nisaburi.jpg

Ein Kommentar zu „Einheitliche Gebetszeitenkalender für muslimische Religionsgemeinschaften in Deutschland ab 2023

Gib deinen ab

  1. Salaam

    Anm.: In der Konferenz wurde für das Ischaa-Gebet 17° entschieden.

    Nachträglich haben DITIB, IGMG u. a. den Winkel für das Ischaa-Gebet auf 16° geändert.

    Das IZ Aachen ist bisher bei 17° geblieben.

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